Ablauf der Ausbildung

1. Informationsunterlagen

Sie interessieren sich für die Arbeit in einer PaB-Gruppe? Und Sie erfüllen die Voraussetzungen? Dann melden Sie sich beim PaB-Sekretariat und Sie erhalten die Informationsunterlagen mit dem Anmeldeformular für den Eignungstest.

 

2. Eignungstest

Der Eignungstest dient zur Abklärung, ob Sie und Ihr Hund sich für die verantwortungsvolle Arbeit in Kindergärten und Schulen eignen. Zwei SKG Hundeausbildnerinnen werden Sie und Ihren Hund gemäss dem PaB Prüfungsreglement in verschiedenen Situationen testen.

 

3. Theoretische Ausbildung der Hundeführer
Als PaB HundeführerIn absolvieren Sie im Rahmen Ihrer Ausbildung folgende Theoriemodule:

  • Hundeverhalten (1 Tag)
  • Methodik/Didaktik (1 Tag)
  • Hund im Recht und Reglement / Info Prevent a Bite (1 Tag)

Für die Module haben wir jeweils ausgewiesene Sachreferentinnen und -referenten engagiert.

 

4. Anwartschaften
Während Ihrer Ausbildung zum PaB Hundeführer werden Sie 4 Anwartschaften (ohne Hund) in mindestens 2 verschiedenen PaB-Gruppen absolvieren müssen. Wann Sie diese Anwartschaften machen ist Ihnen überlassen. Sie müssen sich selbständig um die Organisation dieser Anwartschaften kümmern.

 

5. Praktisches Training

Die Hundeführer haben die Möglichkeit, ein praktisches Training zu besuchen. In diesen sehr lehrreichen Lektionen werden die Teams auf die Prüfung und ihre zukünftige Arbeit vorbereitet.

 

6. Praktische PaB-Abschlussprüfung
Die PaB-Prüfung wird streng nach dem PaB Prüfungsreglement durchgeführt. Hunde, welche sich während der Prüfung oder in den Pausen aggressiv gegenüber Hunden oder Menschen zeigen, werden sofort von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfungsexperten-Zweierteams bestehen aus einer Verhaltenstierärztin sowie einer SKG Hundeausbildnerin.

 

7. Praktika/Einsatz
Wenn Sie alle obigen Punkte vollumfänglich erfüllt und die Prüfung bestanden haben, absolvieren sie 3 Praktikas mit ihrem Hund in der jeweiligen Gruppe, in der sie mitarbeiten werden. Wurden die Praktikas erfolgreich absolviert, sind sie Mitglied in der PaB-Gruppe.

 

Die Zulassung für Einsätze ist auf zwei Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser zwei Jahre muss eine Wiederholungsprüfung absolviert werden. Bei Unsicherheiten darf der Gruppenleiter Teams auch vor Ablauf dieser Frist zur Wiederholerprüfung auffordern.

 

Bild: © «Codex Kind und Hund»